Voraussetzungen für die Aufnahme in die Katzenpension
- Es werden nur Katzen in die Katzenpension aufgenommen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind.
- Alle Katzen müssen mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein.
- Freigänger zusätzlich gegen Tollwut. Der Impfpass verbleibt für die Dauer des Aufenthaltes im Katzenhotel (Katzenpension).
- Ihre Lieblinge müssen entwurmt sein und der letzte Flohschutz nicht länger als 14 Tage zurückliegen und mindestens 3 Tage vor Ankunft. Wir benötigen
einen Nachweis über den erfolgten Floh-Zeckenschutz. Liegt uns dieser bis zum ersten Aufenthaltstages nicht vor, wird eine
Gebühr von 25,00 EUR fällig. - Kater / Katzen nehmen wir nur kastriert in unseren Räumlichkeiten auf.
- Bitte den Unterbringungsvertrag unterschrieben mitbringen
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