Katzenpension und Katzenhotel bei Fulda

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Katzenpension

  1. Es werden nur Katzen in die Katzenpension aufgenommen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind.
  2. Alle Katzen müssen mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein.
  3. Freigänger zusätzlich gegen Tollwut. Der Impfpass verbleibt für die Dauer des Aufenthaltes im Katzenhotel (Katzenpension).
  4. Ihre Lieblinge müssen entwurmt sein und der letzte Flohschutz nicht länger als 14 Tage zurückliegen und mindestens 3 Tage vor Ankunft. Wir benötigen
    einen Nachweis über den erfolgten Floh-Zeckenschutz. Liegt uns dieser bis zum ersten Aufenthaltstages nicht vor, wird eine
    Gebühr von 25,00 EUR fällig.
  5. Kater / Katzen nehmen wir nur kastriert in unseren Räumlichkeiten auf.
  6. Bitte den Unterbringungsvertrag unterschrieben mitbringen

 

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